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Das große Lehrbuch ist seit langem das Standardwerk zum Sachenrecht. Es behandelt neben den allgemeinen sachenrechtlichen Grundsätzen umfassend und wissenschaftlich fundiert das Liegenschafts- und Fahrnisrecht einschließlich der Bezüge zu benachbarten Rechtsgebieten.§Die Darstellung wertet neben der Literatur auch die gesamte wesentliche Rechtsprechung aus und wird durch zahlreiche Fallbeispiele besonders anschaulich.§- das große Handbuch des Sachenrechts§- klare, prägnante und eingängige Darstellung§- mit vielen Übersichten/Beispielen aus der Praxis sowie Mustern und Formularen im Anhang§I. Einführung§II. Allgemeine für Liegenschafts- und Mobiliarsachenrecht gleichermaßen geltende Lehren und Institute§1. Strukturprinzipien§2. Der Besitz§3. Der Schutz der dinglichen Rechte im privaten und öffentlichen Recht§III. Liegenschaftsrecht§1. Das Grundbuch§2. Rechtsänderungen an Grundstücken§3. Das Eigentum an Grundstücken§4. Nutzungsrechte an Grundstücken§5. Sicherungsrechte an Grundstücken§6. Moderne Mischformen von Gebrauchsüberlassung und Kreditsicherung. Das Leasing§IV. Mobiliarsachenrecht§1. Rechte an beweglichen Sachen§2. Das Eigentum an Mobilien§3. Nutzungsrechte an beweglichen Sachen§4. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen§V. Die Rechte an Rechten§VI. Grundstücksrecht der neuen Bundesländer§VII. Internationales und Europäisches Sachenrecht. Sachenrechtsvergleichung§Mit der 18. Auflage wurde das Werk gründlich überarbeitet und auf den neuesten Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht.§Eingearbeitet sind u.a. im Grundstücksrecht die Änderungen im Recht der Grundpfandrechte, durch das FGG-Reformgesetz bedingte Änderungen des Grundbuchverfahrens, Änderungen im Bereich des Wohneigentums, Änderungen des Verbraucherdarlehensrechts mit seiner europarechtlichen Grundlegung und seinen Folgewirkungen auf das Recht der Immobiliar- und Mobiliarsicherheiten; eingefügt ist ein völlig neues Kapitel zum europäischen, internationalen und rechtsvergleichenden Sachenrecht.§Eine Vielzahl neuer Fallbeispiele erleichtert das Verständnis neuer Rechtsentwicklungen.§Prof. Dr. Jürgen F. Baur, Direktor em. des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln, war vormals Richter am Hanseatischen OLG Hamburg.§Prof. Dr. Rolf Stürner ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht und Bürgerliches Recht an der Universität Freiburg sowie Direktor des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht. Er war lange Jahre Richter am OLG Karlsruhe.§Für Studierende, Referendare, Rechtsanwälte, aber auch Notare, Richter und Wissenschaftler.